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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungen für alle Vertragsarten

1.1 Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma Marius Colin Bolik, Im Hemchen 29, 56410 Montabaur (nachfolgend „Herr Bolik“ genannt), insbesondere der von Herrn Bolik vertriebenen Software „Eyloo ePaper Reader“ zur digitalen Veröffentlichung von Magazinen und Katalogen und weiteren angebotenen Services. Dies unabhängig davon, ob in den Verträgen zwischen Herr Bolik und Kunden ausdrücklich auf diese Vertragsbedingungen Bezug genommen wird.

In Ziffer 1 der Vertragsbedingungen sind die Regelungen erhalten, die für alle Leistungen von Herrn Bolik gemäß diesen Vertragsbedingungen gelten soll. In den weiteren Ziffern der Vertragsbedingungen sind die rechtlichen Vorgaben geregelt, die für die jeweiligen in der Überschrift genannten Leistungen gelten sollen.

1.2 Angebot und Annahme

1.2.1 Von Herrn Bolik dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum von Herrn Bolik und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Vertragsbedingungen von Herrn Bolik.

1.2.2 Herr Bolik kann Angebote von Kunden innerhalb von vier Wochen annehmen. Angebote von Herr Bolik sind freibleibend und auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach Zugang befristet. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Herr Bolik bzw. der Unterschriftenleistung durch beide Parteien zu Stande.

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch die Geschäftsleitung von Herr Bolik.

1.2.4 Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. D.h. entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten sind nur gültig, wenn Herr Bolik ausdrücklich und in Textform ihrer Geltung zustimmt oder Herr Bolik sie selbst als vorrangig ausweist. Wenn der Kunde damit einverstanden ist, muss er Herr Bolik sofort in Textform darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich Herr Bolik vor, abgegebene Angebote zurückzuziehen, ohne dass gegenüber Herr Bolik Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2.5 Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind so weit nicht ausdrücklich durch Herr Bolik bestätigt, keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Dies insbesondere, weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung und Handbüchern angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch den Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.

1.2.6 Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von Herrn Bolik Kostenvoranschläge oder Aufwandsschätzungen übermittelt werden, übernimmt Herr Bolik hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich in Textform bestätigt wird.

1.2.7 Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

1.2.8 Als Projektbeginn gilt der Tag, an dem Herr Bolik die Verfügbarkeit der Anzahlung dem Vertragspartner bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt ausnahmslos schriftlich. (Mehr in Abschnitt 1.4)

1.3 Leistungserbringung, Leistungstermine

1.3.1 Der Funktionsumfang von Eyloo ergibt sich aus angebotenen Dienstleistungen auf der Website sowie aus individuell getroffenen Abmachungen. Soweit Herr Bolik andere Leistungen erbringt, ergibt sich der Leistungsumfang ebenfalls aus den jeweiligen Internetveröffentlichungen.

1.3.2 Der Kunde trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Herr Bolik erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

1.3.3 Der Kunde verantwortet auch alle Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit Ausnahme der Leistungen, die von Herrn Bolik erbracht werden.

1.3.4 Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung, soweit vertraglich vereinbart, nach Vorgaben des Kunden geplant. Herr Bolik kann hierfür ein schriftliches Konzept unterbreiten.

1.3.5 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein Herr Bolik seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur dem Projektkoordinator von Herrn Bolik Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

1.3.6 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter von Herrn Bolik oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.

1.3.7 Herr Bolik entscheidet, welche Mitarbeiter er einsetzt und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Er kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Herr Bolik bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.

1.3.8 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von Herrn Bolik.

1.3.9 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Herr Bolik die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemeingültigen Preisen von Herrn Bolik berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Herr Bolik kann monatlich abrechnen.

1.4.2 Die permanente Aktualisierung der Software ist ohne ausdrückliche Vereinbarung im Preis nicht inbegriffen. Dies wird in einem separaten Pflegevertrag zwischen Herr Bolik und dem Kunden in Textform vereinbart.

1.4.3 Vor Projektbeginn werden Leistungen im Bereich von 10 % bis 50 % des Projektvolumens in Form einer Anzahlung verrechnet.

1.4.4 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
Skonto wird nicht gewährt. Die Rechnungen werden nur elektronisch versandt.

1.4.5 Als Projektbeginn gilt der Tag, an dem Herr Bolik die Verfügbarkeit dieser Anzahlung dem Vertragspartner bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt ausnahmslos schriftlich.

1.4.6 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei Herr Bolik üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.

1.4.7 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Herrn Bolik berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.

1.4.8 Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, zusätzlich zu den Verzugszinsen, folgende Gebühren erhoben:
(a) Für die Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von € 0,-
(b) Für die erste Mahnstufe „M1″ eine Mahngebühr von € 19,-
(c) Für die zweite Mahnstufe „M2″ eine Mahngebühr von € 39,-
(d) Für die letzte Mahnstufe „M3″ eine Mahngebühr von € 79,-

1.4.9 Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist Herr Bolik berechtigt, ihre Leistungen einzustellen, sowie nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit Herrn Bolik beruht, nicht geltend machen.

1.4.10 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Herr Bolik ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

1.4.11 Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Listenpreise von Herr Bolik. Verändern sich zwischen der Bestellung und der Lieferung die Listenpreise, so ist Herr Bolik berechtigt, dem Kunden die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreis zu berechnen, sofern zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Leistungserbringung ohne Verschulden von Herr Bolik mehr als vier Monate liegen.

1.4.12 Soweit Herr Bolik bzw. seine Mitarbeiter über den Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hinaus unentgeltliche Leistungen erbringen, geschieht dies kulanzhalber und führt nicht zu einer Erweiterung der vertraglichen Leistungen und Pflichten

1.5 Störungen bei der Leistungserbringung, Widerrufsrecht digitale Inhalte

1.5.1 Wenn eine Ursache, die Herr Bolik nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

1.5.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Herr Bolik auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

1.5.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von Herrn Bolik vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von Herrn Bolik innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

1.5.4 Soweit nach den fernabsatzlichen Regelungen für die Lieferung von digitalen Inhalten nicht auf einem körperlichen Datenträger ein Widerrufsrecht bestehen kann, ist dieses unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 BGB ausgeschlossen.

1.6 Software für Test- und Demonstrationszwecke

1.6.1 Wenn Software für Demonstrations- und Testzwecke dem Kunden überreicht wird, so bleibt die Software im Eigentum von Herrn Bolik und die Nutzungsrechte werden nur als einfaches Nutzungsrecht für die Zeit der vereinbarten Test- oder Demonstrationszeit, maximal vier Wochen ab Übergabe, vereinbart. Bei kostenlosen Testinstallationen oder Demonstrationsversionen haftet Herr Bolik nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Technische Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen werden.

1.7 Definitionen

1.7.1 Freie Software im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist ein Softwareprogramm, das aus sogenannter freier oder Open-Source-Software, die von Dritten oder Herr Bolik stammt, erstellt wurde.

1.7.2 Begriffsbestimmungen:

Patch: Veränderung einer Software mit dem Ziel, ein spezifisches Problem zu lösen

Reisekosten: Aufwendungen von Herrn Bolik für An- und Abreise zum Ort der vereinbarten Leistung, die im Regelfall nicht Bestandteil der Kosten für den Personaleinsatz sind. Aufwendungen können sein: Fahrtkosten, Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc.

Schutzrechte: Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte

1.8 Rangregelung, Austauschverhältnis

1.8.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge:

  • Der Vertrag nebst Anlagen und/oder das Angebot von Herr Bolik
  • diese Vertragsbedingungen Ziffern 2 bis 5,
  • diese Vertragsbedingungen Ziffer1,
  • die Regelungen des BGB und HGB, für die Überlassung freier Software findet das Schenkungsrecht des BGB Anwendung,
  • weitere gesetzliche Regelungen.

Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die Jüngere Vorrang vor der älteren.

1.8.2 Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Herr Bolik und Kunde wird hierdurch nicht begründet.

1.9 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Herr Bolik zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Herrn Bolik zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde Herr Bolik auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung.

1.9.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von Herr Bolik unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde Herr Bolik den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware.

1.9.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen von Herrn Bolik gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines Schadens wirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.

1.9.4 Der Kunde hat Störungen unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Der Kunde sorgt dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Herrn Bolik zur Verfügung steht.

1.9.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von Herrn Bolik erteilten Hinweise befolgen.

1.9.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab,

die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.

1.9.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen im Kontext der Vertragsbedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner Herr Bolik die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von Herrn Bolik geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Herr Bolik darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für Herrn Bolik offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind.

1.9.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle Herr Bolik übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

1.9.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von Herrn Bolik. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung von Herrn Bolik Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Einwilligung von Herrn Bolik in Textform. Quellprogramme hat Herr Bolik nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu liefern.

1.9.10 Der Kunde teilt Herr Bolik jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der von Herrn Bolik zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung von Herrn Bolik von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.

1.9.11 Der Kunde stellt sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den von Herrn Bolik betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für Herrn Bolik kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber Herr Bolik gestellt werden, wird der Kunde Herrn Bolik von allen Ansprüchen freistellen. Entstehen Herr Bolik Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese vom Kunden zu ersetzen.

1.9.12 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.

1.9.13 Herr Bolik kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands auf Basis seiner aktuellen Preisliste verlangen, soweit

  1. er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutba-rem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
  2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder
  3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

1.10 Abtretung von Rechten

1.10.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung von Herr Bolik abtreten.

1.10.2 Herr Bolik ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

1.10.3 Herr Bolik ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet Herr Bolik weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Herr Bolik an.

1.11 Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Informationspflichten, Kontrollrechte

1.11.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

1.11.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

1.11.3 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen.

1.11.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus der Software zu entfernen.

1.11.5 Zur Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen steht Herr Bolik einmal im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. Hierzu hat der Kunde Herr Bolik Zugang zu gewähren und einen fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

1.12 Eigentumsvorbehalt

1.12.1 Herr Bolik behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Das Nutzungsrecht des Kunden an Software wird erst nach vollständiger Zahlung wirksam.

1.12.2 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Herr Bolik kann in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Herr Bolik ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf Herr Bolik zu unterrichten und die Forderung des Kunden gegen die Warenempfänger einzubeziehen.

1.12.3 Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Herr Bolik nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Herr Bolik teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

1.12.4 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Herr Bolik erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen übergeben oder gelöscht werden.

1.13 Haftung

1.13.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.13.

1.13.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Herr Bolik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Herr Bolik beruhen, haftet Herr Bolik unbeschränkt.

1.13.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Herr Bolik unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

1.13.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Herr Bolik nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von vertragswesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt, maximal auf 10.000,00 EUR.

1.13.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

1.13.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Herr Bolik.

1.13.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

1.13.8 Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation wird der Kunde daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

1.14 Höhere Gewalt

1.14.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs-oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff-oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von Herr Bolik nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

1.14.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist Herr Bolik nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist Herr Bolik berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht.

1.15 Untersuchungs- und Rügepflicht, Verjährung Mängelansprüche

1.15.1 Der Kunde wird gelieferte Software und sonstige Leistungen von Herr Bolik einschließlich der Dokumentation innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen Herr Bolik innerhalb weiterer acht Werktage in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.

1.15.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 1.15.1 dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.

1.15.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

1.16 Datenschutz

1.16.1 Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

1.16.2 Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten der Kunden werden von Herr Bolik in automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.

1.16.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder von Dritten an Herr Bolik übermittelt, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.

1.16.4 Bei Fragen zum Datenschutz oder bei dem Wunsch nach der Löschung von Daten kann sich der Kunde per E-Mail an [email protected] wenden. Eine Löschung von Daten kann nur erfolgen, soweit einem solchen Anspruch keine gesetzlichen Archivierungspflichten entgegenstehen.

1.17 Schutzrechte Dritter

1.17.1 Herr Bolik hat geprüft, dass die Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen.

1.17.2 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von Herr Bolik in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. Herr Bolik stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen dem Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an von Herr Bolik entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige Zustimmung in Textform von Herr Bolik verbunden und in keinem Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.

1.17.3 Herr Bolik ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Hierfür ist Herr Bolik Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zu gewähren und ein fachkundiger Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird Herr Bolik unverzüglich und in Textformdavon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Herr Bolik geliefertes Produkt hingewiesen wird.

1.18 Zustellungen

1.18.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist.

1.19 Rechtswahl

1.19.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.20 Gerichtsstand

1.20.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Montabaur als Gerichtsstand vereinbart.

1.21 Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.21.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textformwird ausgeschlossen.

1.21.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen

2. Regelungen für Lizenzen

2.1 Geltungsbereich der Lizenzregelungen

2.1.1 Die Regelungen in Ziffer 2 gelten, soweit die Überlassung von Software vertraglich vereinbart ist, insbesondere die Überlassung der Software „Publishing.one“ (in diesen Vertragsbedingungen zusammenfassend „Software“ genannt).

2.1.2 Die Vertragsbedingungen beschränken die Nutzung der an den Kunden überlassenen Software ausschließlich auf die deutschsprachigen EU-Staaten und die Schweiz. Für weitergehende Nutzungen sind gesonderte Vereinbarungen mit Herr Bolik zu treffen.

2.1.3 Die Bedingungen in Ziffer 2 regeln die Nutzungsrechte an Software. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1.

2.1.4 Soweit Herr Bolik dem Kunden Lizenzen für Apps überlässt, übernimmt Herr Bolik nicht den Betrieb der App und die Veröffentlichung der App in einem App Store, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.

2.2 Systemvoraussetzungen

Für die Nutzung der Software müssen die von Herr Bolik veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich.

2.3 Nutzungsrechte für Software

2.3.1 Die Software darf in der vom Kunden eingesetzten Version ganz oder teilweise nur unternehmensbezogen genutzt werden. Ein Einsatz in verbundenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Kunde beteiligt ist, ist ohne ausdrückliche Nutzungsberechtigung nicht gestattet.

2.3.2 Der Kunde darf die Software, die nicht gemäß Ziffer 1.7.1 freie Software ist, gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vervielfältigen. Soweit vertraglich keine Regelungen getroffen wurden, ist eine Vervielfältigung gestattet, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der Software zu kennzeichnen. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

2.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.

2.3.4 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker gehört, darf der Kunde nicht anfertigen.

2.3.5 Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, Herr Bolik den Namen und die Anschrift des neuen Kunden mitzuteilen.

2.3.6 Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasings geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.

2.3.7 Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden.

2.3.8 Der Kunde ist unabhängig vom Wert der überlassenen Software dazu verpflichtet, Herr Bolik die Entfernung eines Schutzmechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Vertragsbedingungen aus dem Programmcode schriftlich anzuzeigen.

2.4 Vertragsbedingungen für freie Software

2.4.1 Soweit von Herr Bolik dem Kunden freie Software überlassen wird, weist Herr Bolik darauf ausdrücklich hin. Solche Software steht unter Lizenzbedingungen, die u.a. das freie Verändern, Kopieren und Weitergeben gestattet. Die Lizenzbedingungen der freien Software gelten gegenüber dem Kunden und sind von ihm zu beachten.

2.4.2 Herr Bolik ist berechtigt, soweit die Lizenzbedingungen der freien Software dies zulassen, Software sowohl als freie Software und als proprietäre Software anzubieten. Es gelten dann die jeweiligen Vertragsbedingungen, auf die im Rahmen des Vertrages Bezug genommen wird.

2.4.3 Mit einer Lizenz gewährt Herr Bolik dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software im Umfang der Lizenz selbst und im Rahmen dieser Vertragsbedingungen. Die Lizenzbedingungen der freien Software werden durch diesen Lizenzvertrag nicht eingeschränkt oder verändert. Alle zusätzlichen Rechte an einzelnen Paketen, die sich aus den Lizenzbedingungen zu diesen Paketen ergeben, werden dadurch ausdrücklich nicht eingeschränkt. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt.

2.4.4 Jede Nutzung der freien Software entgegen diesen Vertragsbedingungen beendet unmittelbar die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden.

2.4.5 Die Haftung von Herr Bolik sind beim Einsatz von freier Software auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt

2.4.6 Mängelansprüche sind bei der Überlassung von freier Software ausgeschlossen.

2.5 Mängelansprüche an nicht-freier Software

2.5.1 Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Herr Bolik innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von Herr Bolik durch Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software und/oder sonstiger Unterlagen (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwecke der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung an Herr Bolik zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

2.6 Lizenzbedingungen für Software Dritter

2.6.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, ist auf die jeweiligen Lizenzbedingungen ausdrücklich verwiesen. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.

2.7 Dauer der Nutzungsrechte

2.7.1 Die Nutzungsrechte sind, soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, dem Kunden auf unbestimmte Zeit überlassen.

2.7.2 Das Recht des Kunden, die Software und das Begleitmaterial zu nutzen, erlischt, sofern der Kunde die in diesem Vertrag festgelegten Vertragsbedingungen verletzt.

2.7.3 Im Fall der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Originaldatenträger und sämtliche Kopien der Datenträger zurückzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurück gewonnen werden können.

2.7.4 Die ordnungsgemäße Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesen Vertragsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Kunde hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.

3. Regelungen für die Wartung der angebotenen Software

3.1 Anwendungsbereich

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln die Wartung, soweit diese vertraglich vereinbart ist. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

3.2 Gegenstand der Wartung

3.2.1 Herr Bolik übernimmt, soweit vertraglich vereinbart, für die vertraglich vereinbarte Dauer die Pflege der Software auf der ggf. im Vertragsformular näher bezeichneten Hardware. Gepflegt wird die in diesem Vertrag vereinbarte Fassung der Software unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt der aktuellen Pflegeleistung erbrachten bisherigen Pflegeleistungen.

3.2.2 Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend der Systemumgebung ein, hat er keinen Anspruch auf vereinbarte Leistungen. Systemumgebung ist die von Herrn Bolik vorgegebene Hardware, die zur Ablauffähigkeit der Software erforderlich ist.

3.2.3 Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend den Nutzungsrechtsvereinbarungen des Software-Überlassungsvertrages (Lizenzvertrag) ein, hat er keinen Anspruch auf die Pflegeleistungen.

3.2.4 Die Änderung der Installation und des Installationsortes ist Herr Bolik in Textform mitzuteilen. Zusätzliche Kosten, die durch die Änderung des Installationsortes entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.2.5 Die Wartung von Computerhardware ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

3.3 Vergütung

3.3.1 Das jährliche Pflegeentgelt gilt unabhängig davon, ob und wie oft die Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf von einem Jahr kann Herr Bolik das Pflegeentgelt der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung des Pflegeentgelts mehr als 10%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis kündigen.

3.3.2 Herr Bolik ist berechtigt, den Pflegevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Pflegeentgeltes mehr als einen Monat in Verzug gerät. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

3.4 Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

3.4.1 Der Vertrag wird, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, für die Dauer von einem Monat geschlossen. Er verlängert sich automatisch um je einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

3.4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.

3.4.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch ein Einschreiben übermittelt, so gilt dieses Einschreiben auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellversuch fruchtlos verlaufen ist und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist.

3.5 Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen

3.5.1 Wird die Pflegeleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat Herr Bolik dies zu vertreten, ist er verpflichtet, die Pflegeleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Pflegeleistung aus von Herrn Bolik zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunde ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

3.5.2 Im Falle der fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 3.5.1 hat Herr Bolik Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

3.5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt. Herr Bolik hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

3.6 Zusätzliche Leistungen

3.6.1  Fällt eine aufgrund einer Störungsmeldung erbrachte Pflegeleistung nicht unter die vertraglich geschuldete Leistungsverpflichtung von Herr Bolik, hat er Anspruch auf Vergütung gemäß seiner jeweils gültigen Preisliste.

3.6.2 Auf Verlangen des Kunden führt Herr Bolik Pflegeleistungen, die nicht vom Vertrag erfasst sind, im Rahmen des Zumutbaren gegen angemessene Vergütung durch, soweit diese im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes von Herr Bolik erbracht werden können.

4. Regelungen für Dienstleistungen

4.1 Anwendungsbereich

4.1.1 Die Regelungen der Ziffer 4 gelten für Dienstverträge im Sinne des BGB, unter anderem Schulungen, Beratungen und Serviceleistungen, soweit diese vertraglich vereinbart sind. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

4.2 Durchführung der Dienstleistung

4.2.1 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden von Herr Bolik ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter.

4.2.2 Herr Bolik bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, wie zum Beispiel Ort, Zeit und Dauer der Leistungserbringung.

4.2.3 Die Vertragsparteien begründen durch die Erbringung von Dienstleistungen kein Arbeitsverhältnis. Die Vertragsparteien sind für die Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in eigener Sache ausschließlich selbst verantwortlich.

4.2.4 Sofern Herr Bolik die Ergebnisse der Dienstleistung in Textform darzustellen haben, ist nur die Darstellung in Textform maßgebend.

4.3 Nutzungsrechte

4.3.1 Herr Bolik räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Herr Bolik.

4.3.2 Herr Bolik kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Herr Bolik hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann Herr Bolik den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat Herr Bolik die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

4.3.3 Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung ist nur mit Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte gestattet.

4.4 Vergütung

4.4.1 Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.

4.4.2 Herr Bolik erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und einem Leistungsnachweis fällig, soweit keine besondere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt detailliert Einwände geltend macht.

4.5 Laufzeit

4.5.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.

4.5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl von Herrn Bolik als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

4.5.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.

4.6 Projektabschluss

4.6.1 Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn Herr Bolik alle mit dem Vertragspartner zur Erfüllung des Auftrages schriftlich definierten Tätigkeiten durchgeführt und geliefert hat oder das Budget erschöpft ist.

4.6.2 Die Verifikation der mängelfreien Lieferung wird über einen User Acceptance Test bzw. Akzeptanztest, kurz UAT, vom Vertragspartner sichergestellt. Herr Bolik gewährt dem Vertragspartner nach jeder Teillieferung von Stories, nach Abschluss jedes Sprints sowie nach Abschluss aller Stories bzw. Tätigkeiten zur Erfüllung des Auftrages einen Zeitrahmen von zehn Werktagen für den UAT.

4.6.3 Der UAT wird vom Vertragspartner direkt nach jeder Lieferung durchgeführt. Innerhalb der zehntätigen Frist hat der Vertragspartner eine Liste mit Mängeln an Herrn Bolik zu senden. Die Mängelliste bedarf der Schriftform und ist unterfertigt per Post oder E-Mail an Herrn Bolik zu senden. Es wird dabei eine firmenmäßige Zeichnung des Vertragspartners verlangt.

4.6.4 Sollte nach Ablauf von 10 Werktagen nach Lieferung keine unterfertigte Mängelliste bei Herrn Bolik eingelangt sein, gilt die Lieferung bzw. der Auftrag als erfüllt und abgenommen.

4.6.5 Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Auftrag vor Ablauf der oben genannten Fristen als abgenommen zu akzeptieren. Die vorzeitige Abnahme eines Auftrags bedarf wiederum der Schriftform.

4.6.6 Leistungen, die nicht innerhalb von 6 Monaten konsumiert werden sowie angebotene Leistungen ohne Verfall gelten nach 12 Monaten als konsumiert, wenn der Vertragspartner sie nicht explizit als offene Leistung einfordert. Auf jeden Fall gelten nicht konsumierte Leistungen sowie Leistungen ohne Verfall nach 24 Monaten als konsumiert und können bei Bedarf von Herrn Bolik für Administrations- und Verwaltungsaufwendungen verbucht bzw. konsumiert werden.

4.6.7 Erfüllt der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Herrn Bolik erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht.

4.7 Leistungsstörung

4.7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Herr Bolik dies zu vertreten, so ist Herr Bolik verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen aus von Herr Bolik zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.7.2 In diesem Falle hat Herr Bolik Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

4.7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Herr Bolik hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

4.7.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Hosting

5.1 Anwendungsbereich

5.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 5 regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

5.2 Leistungsumfang

5.2.1 Herr Bolik erbringt – soweit vertraglich vereinbart – Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Hierzu stellt Herr Bolik dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Das Hosting erfolgt ggf. in einem Rechenzentrum eines Dritten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen.

5.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von Herrn Bolik bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Herrn Bolik betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der Herr Bolik nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

5.2.3 Herr Bolik erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Herr Bolik ist berechtigt, werktags in der Zeit von 18.00 – 08.00 Uhr für insgesamt 15 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung.

5.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von Herrn Bolik arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Es kann maximal auf einen Zeitraum von 14 Tagen auf Datensicherungen zurückgegriffen werden. Die Datensicherung ist keine Archivierung und ersetzt diese nicht.

5.2.5 Herr Bolik ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von Herrn Bolik zu gewährleisten, so wird Herr Bolik dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat Herr Bolik das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

5.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechts-widrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von Herr Bolik oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Herr Bolik abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt Herr Bolik von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

5.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Herr Bolik auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist Herr Bolik berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Herr Bolik wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

5.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von Herr Bolik oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Herr Bolik abgelegter Daten, so kann Herr Bolik diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist Herr Bolik auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Herr Bolik wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

5.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von Herr Bolik ein neues Passwort zugeteilt. Herr Bolik ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

5.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Herr Bolik das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

5.4 Reseller-Ausschluss

5.4.1 Der Kunde darf die von Herr Bolik zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

5.5 Vergütung

5.5.1 Die Vergütung der von Herr Bolik erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste.

5.5.2 Der Kunde kann der Herr Bolik vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung von Herr Bolik monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Herr Bolik spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.

5.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Herr Bolik erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Herr Bolik wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5.5.4 Herr Bolik ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Herr Bolik wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Herr Bolik wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch Herr Bolik ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann Herr Bolik das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

5.6 Vertragslaufzeit

5.6.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting gemäß Ziffer 5 dieses Vertrages läuft unbefristet und kann nach

Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

5.6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Herr Bolik dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von Herr Bolik bleiben unberührt.

5.7 Mängelhaftung

5.7.1 Erbringt Herr Bolik die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

5.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

5.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet Herr Bolik nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

6. Auftragsdatenverarbeitung

6.1 Anwendungsbereich

6.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 7 regeln die Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1.

6.1.2 Ziffer 7 konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Vertrag gem. § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter, Vertreter oder Organe von Herr Bolik oder durch Herr Bolik beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Kunden oder eines mit dem Kunden gemäß § 15 f. Aktiengesetz verbundenen Unternehmens in Berührung kommen können.

6.2 Definitionen

6.2.1 Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

6.2.2 Datenverarbeitung im Auftrag ist die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten durch Herr Bolik im Auftrag des Kunden.

6.2.3 Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) von Herr Bolik mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Kunden. Die Weisungen werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Kunde danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).

6.3 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

6.3.1 Herr Bolik ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden. Herr Bolik ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erforderliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien zur leistungsgemäßen Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten zu erstellen, soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Der Kunde ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Herr Bolik sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG).

6.3.2  Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Kunde auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen.

6.3.3 Die Inhalte dieses Vertrages gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag vorgenommen wird, und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

6.3.4 Die Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Herr Bolik findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 4 b, 4 c BDSG erfüllt sind.

6.3.5 Der Kunde erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Weisungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Herr Bolik wird den Kunden unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Kunde erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Vorschrift über den Datenschutz verstößt. Herr Bolik ist berechtigt, die Erfüllung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunden bestätigt oder geändert wird. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Kunden bei Herr Bolik entstehen, bleiben unberührt.

6.3.6 Weisungsbefugte Mitarbeiter des Kunden werden in einem gesonderten Dokument benannt.

6.3.7 Die Mitarbeiter, die bei Herr Bolik zur Entgegennahme von Weisungen befugt sind, werden in einem gesonderten Dokument benannt.

6.3.8 Daten aus Adressbüchern und Verzeichnissen dürfen nur zur Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung mit dem Kunden verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung und Übermittlung für eigene oder fremde Zwecke, einschl. Marketingzwecke, ist nicht gestattet.

6.3.9 Weitere Einzelheiten zu Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, zum Kreis der Betroffenen sowie zu den Datenarten ergeben sich aus dem Vertrag.

6.4 Pflichten von Herr Bolik

6.4.1 Herr Bolik darf Daten nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen.

6.4.2 Herr Bolik ist in seinem Verantwortungsbereich zur Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten allgemeinen, technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG verpflichtet. Insbesondere wird Herr Bolik seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere

  1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle),
  1. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
  1. dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle).

6.4.3 Zusätzliche besondere Maßnahmen können von den Parteien vereinbart werden, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustausches, die Bereitstellung von Daten und besondere Umstände der Verarbeitung der Daten.

6.4.4 Herr Bolik stellt auf Anforderung dem Kunde die für die Übersicht nach § 4g Abs. 2 S. 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung.

6.4.5 Herr Bolik stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befassten Mitarbeiter gemäß § 5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes durch entsprechende Schulungen vertraut gemacht wurden. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

6.4.6 Herr Bolik teilt dem Kunden die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit.

6.4.7 Herr Bolik unterrichtet den Kunden unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen im Sinne § 42a BDSG oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Kunden.

6.4.8 Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Kunden. Herr Bolik hat diese sorgfältig zu verwahren, sodass sie Dritten nicht zugänglich sind. Herr Bolik ist verpflichtet, dem Kunden jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Herr Bolik stellt sicher, dass Daten bzw. Datenträger nach Beendigung der Auftragsdatenverarbeitung an den Kunden zurück oder durch eigene Datenvernichter oder Entsorgungsunternehmen vernichtet werden. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt Herr Bolik aufgrund einer Einzelbeauftragung durch den Kunden. In besonderen, vom Kunden zu bestimmenden Fällen erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe.

6.4.9 Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten oder zuvor nach Aufforderung durch den Kunden – spätestens mit

Beendigung des Vertrages – hat Herr Bolik sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Kontext der Auftragsdatenverarbeitung stehen, dem Kunden auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Die Durchführung der Löschung ist auf Anforderung zu belegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch Herr Bolik entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über die Beendigung der vereinbarten Arbeiten / der Leistungserfüllung hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Beendigung der vereinbarten Arbeiten / der Leistungserfüllung dem Kunden übergeben. Das Verfahren wird in einer zwischen den Parteien zu regelnden Ausstiegsvereinbarung festgelegt. Eine Aufbewahrung der Daten und Dokumente über den Austrittszeitpunkt hinaus erfolgt nur nach Abschluss eines entsprechenden gesondert zu vergütenden Datenvorhaltungsvertrages.

6.4.10 Herr Bolik ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden vertraulich zu behandeln.

6.4.11 Die Verarbeitung von Daten im Auftrag außerhalb von Betriebsstätten von Herr Bolik oder von Subunternehmern ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Der Kunde genehmigt mit Vertragsunterzeichnung, dass das Hosting in einem Rechenzentrum eines Dritten betrieben werden kann. Eine Verarbeitung von Daten für den Kunden in Privatwohnungen ist nur mit Zustimmung des Kunden im Einzelfall zulässig.

6.5 Pflichten des Kunden

6.5.1 Der Kunde und Herr Bolik sind bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich.

6.5.2 Der Kunde hat Herr Bolik unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

6.5.3 Die Pflicht zur Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Jedermann-verzeichnis) gem. § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG liegt beim Kunden.

6.5.4 Dem Kunde obliegen die aus § 42a BDSG resultierenden Informationspflichten.

6.5.5 Der Kunde legt die Maßnahmen zur Rückgabe der überlassenen Datenträger und/oder Löschung der gespeicherten Daten nach Beendigung des Auftrages vertraglich oder durch Weisung fest.

6.6 Anfragen Betroffener an den Kunden

6.6.1 Ist der Kunde aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird Herr Bolik den Kunden dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt:

  • der Kunde hat Herr Bolik hierzu in Textform aufgefordert und
  • der Kunde erstattet Herr Bolik die durch diese Unterstützung entstandenen Kosten.

6.7 Kontrollpflichten, Haftung

6.7.1 Der Kunde überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen von Herr Bolik. Der Kunde oder der von ihm beauftragte Datenschutzbeauftragte kann sich nach rechtzeitiger Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen. Das Kontrollrecht kann nicht durch Dritte wahrgenommen werden und findet seine Grenze bei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen von Herr Bolik. Das Ergebnis der Kontrolle wird durch den Kunden jeweils dokumentiert. (Lieferantenaudit). Hierfür kann er Selbstauskünfte von Herr Bolik einholen.

6.7.2 Dieses Kontrollrecht steht auch einer Aufsichtsbehörde zu, sofern und soweit sie hierfür nach dem geltenden Recht zuständig ist.

6.7.3 Herr Bolik verpflichtet sich, dem Kunde oder dem von ihm beauftragten Datenschutzbeauftragten auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Herr Bolik hat diese Kontrollen zu dulden und stellt insoweit qualifiziertes Personal zur Verfügung.

6.8 Informationspflichten, Nebenabreden

6.8.1 Sollten die Daten des Kunden bei Herr Bolik durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Herr Bolik den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Herr Bolik wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Kunden als „verantwortlicher Stelle“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen.

6.9 Laufzeit, Kündigung

6.9.1  Diese Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens mit Beendigung des Vertrages. Eine separate Kündigung dieser Vereinbarung ist nicht vorgesehen und nur dann möglich, wenn eine entsprechende Neuregelung diese ersetzt.

6.9.2 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen zu den Laufzeiten gelten die Verpflichtungen zum Datengeheimnis, die Geheimhaltungspflicht und vereinbarte Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus.

Stand: Mai, 2021